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Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen
Die langersehnte und seit September 2022 angekündigte Energiepreispauschale für Studierende und Fachschüler*innen ist endlich da! Seit Mittwoch, dem 15.03.2023 kann man nun offiziell die 200€ Einmalzahlung beantragt werden. Doch wer genau hat Anspruch auf diese Pauschale und wie kann man sie beantragen? Diese Fragen werden im folgenden Beitrag geklärt.
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Auch 2023 wurden wir von der DATEV als Digitale Kanzlei ausgezeichnet
Das DATEV digitale Kanzlei Label 2023 ist eine Auszeichnung, die von DATEV, einem führenden Anbieter von Software- und Dienstleistungen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, jährlich verliehen wird. Die Auszeichnung würdigt Steuerkanzleien, die sich durch den Einsatz digitaler Technologien und innovativer Arbeitsmethoden auszeichnen und ihren Mandanten einen hochmodernen Service bieten.
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Energiepreispauschale für Rentner und Minijob
Für Rentner mit Minijob bleibt die Energiepreispauschale steuerfrei.
Rentner und Pensionäre haben im Dezember eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Die Zahlung erfolgte automatisch durch die jeweilige Rentenzahlstelle und wurde als Einmalzahlung auf das bekannte Bankkonto der Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Diese Energiepreispauschale II (EPP II) ist nach dem Willen des Gesetzgebers einkommensteuerpflichtig.
TMD Steuernews
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